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Staatsanwalt fordert Knast für «Espenmoos» -Randalierer

St. Gallen. Vor dem Kreisgericht hat sich ein 22-jähriger Mann verantworten müssen, der am 20. Mai 2008 nach dem Barragespiel FC St.Gallen gegen AC Bellinzona randaliert haben soll.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe. Die Gerichtsverhandlung stiess auf grosses Medieninteresse. Dem ersten «Espenmoos»-Randalierer, der sich vor Gericht verantworten musste, wird
Sachbeschädigung, Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen. Der Vertreter der Anklage bezeichnete ihn als Anführer eines gewaltbereiten Mobs.

Er soll vor dem Stadion Steine gegen Polizisten geworfen, einen Abfallcontainer angezündet und rund 30 zum Teil vermummte Personen unaufhörlich angestachelt haben, nicht mit diesem Tun aufzuhören. Vor Gericht bestritt der 22-Jährige die im vorgeworfenen Taten. Er habe nur ein paar Bierchen getrunken und dem Treiben
zugeschaut.

Keine Fussballspiele mehr
Bei den Ausschreitungen vor dem Stadion gingen Scheiben zu Bruch. Der Angeklagte anerkannte einen Teil der zivilen Forderungen, um einen Schlussstrich unter die Sache ziehen zu können, wie er sagte. Hooliganismus interessiere ihn nicht; er sei ein Fan des Fussballs.

Das Kreisgericht St. Gallen eröffnet das Urteil noch vor dem Mittag. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, 2000 Franken Busse sowie einen Verweis, wonach der Mann während der Probezeit von drei Jahren schweizweit keine Fussball- und Eishockeyspiele mehr besuchen darf.

Solidarische Haftung
Am Nachmittag steht ein zweiter «Espenmoos» -Randalierer vor Gericht. Ihm wird das Gleiche vorgeworfen. Allerdings soll er im Stadion randaliert haben. Hier entstand ein Sachschaden von über 150’000 Franken. Vor dem Kreisgericht St. Gallen entscheidet sich auch, ob die Randalierer solidarisch für die Schäden
haften müssen.

Der Untersuchungsrichter hat bis heute acht Fälle ans Gericht überwiesen; etliche Randalierer wurden bereits mit Bussen und Strafbescheiden belegt. Nach dem Barragespiel des FC St. Gallen gegen die AC Bellinzona waren 59 Personen verhaftet worden.

Freispruch gefordert
Am Nachmittag stand ein zweiter mutmasslicher Randalierer vor Gericht. Ihm wurde das Gleiche vorgeworfen. Er soll allerdings nach dem Abpfiff innerhalb des Stadions Espenmoos randaliert haben.

Die Staatsanwaltschaft stellte exakt die gleichen Strafanträge wie im ersten Fall. Für die angezeigten Sachschäden im Umfang von 155’000 Franken habe der Angeschuldigte solidarisch zu haften. Dem 22-Jährigen wurde angelastet, nach dem Spiel zusammen mit rund 100 anderen Chaoten als einer der ersten das Spielfeld gestürmt, bei Scharmützeln Gegenstände gegen die Polizei geworfen, ein Tor auseinander genommen und ein Stück Rasen ausgestochen zu haben.

Sachbeschädigung abgestritten
Das mit dem Tor und dem Rasen gab er zu. Er bestritt dagegen, Polizisten angegriffen und andere Sachen beschädigt zu haben. Seine Verteidigerin forderte einen Freispruch. Es gebe keine Beweise, dass der 22-Jährige Sachbeschädigungen begangen habe.

Ihr Mandant könne allenfalls wegen Landfriedensbruchs schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen à 100 Franken belegt werden. Das Urteil steht noch aus.
Der Untersuchungsrichter hat bis heute acht sogenannte «Espenmoos»-Fälle ans Gericht überwiesen; etliche Randalierer wurden bereits mit Bussen und Strafbescheiden belegt. Nach dem Barragespiel des FC St. Gallen gegen die AC Bellinzona waren nach Ausschreitungen und Scharmützeln 59 Person

St.GallenSt.Gallen / 09.07.2009 - 11:19:58