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Staatsanwaltschaft beantragt 14 Jahre Freiheitsstrafe für Brandstifter von Kaltbrunn

St. Gallen/SG. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hat beim Kreisgericht See-Gaster Anklage gegen den 35-jährigen Mann erhoben, der geständig ist, am 27. Dezember 2012 den Brand eines Mehrfamilienhauses in Kaltbrunn gelegt zu haben. Die Anklage lautet neben Brandstiftung auch auf mehrfache versuchte Tötung und mehrfache Tierquälerei. Der Mann soll für 14 Jahre ins Gefängnis.

In der Nacht auf den 27. Dezember 2012 brannte in Kaltbrunn ein Mehrfamilienhaus total aus. Die acht Bewohner des Hauses konnten das Haus verlassen, wurden aber teilweise schwer verletzt. Fünf Tiere kamen in den Flammen ums Leben. In der Folge konnten Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft St.Gallen einen 35-jährigen Mann ermitteln, der zugab, den Brand gelegt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen, Untersuchungsamt Uznach, hat nun den Mann unter anderem wegen mehrfacher versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, Brandstiftung mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen und wegen mehrfacher Tierquälerei angeklagt. Sie fordert beim Gericht eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren für den 35-Jährigen.

Der Fall wird am Kreisgericht See-Gaster verhandelt. Akkreditierte Gerichtsberichterstatter können die Anklageschrift nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 229 98 80) beim Kreisgericht See-Gaster einsehen.

Das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Verdachts auf Brandstiftung in derselben Nacht in einer Sägerei in Jona wurde mangels Beweises eingestellt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

St.GallenSt.Gallen / 15.10.2013 - 09:17:14