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Testkäufe von Alkohol: 14 Geschäfte verzeigt

AR. Zur Bekämpfung des Alkoholverkaufs an Kinder und Jugendlichen wurden Testkäufe durchgeführt. In 34 Prozent der Fälle wurde an Jugendliche Alkohol verkauft.

Bekanntlich verbieten die Jugendschutzgesetze sowie die Kantonale Gastgewerbegesetzgebung den Verkauf von alkoholischen Getränken (Bier, Wein, gegorener Most) an unter 16-Jährige sowie Spirituosen (zum Beispiel Alcopops, Schnaps) an unter 18-Jährige.

Im Einverständnis der im Kanton Appenzell Ausserrhoden zuständigen Justizbehörden, dem Verhöramt und der Jugendanwaltschaft haben die Beratungsstelle für Suchtfragen und die Kantonspolizei ein Konzept zur Durchführung von Testkäufen von alkoholischen Getränken erarbeitet.

Nachdem im Spätsommer in den Medien die Testkäufe angekündigt wurden, mit der Hoffnung die Verkaufsstellen zu sensibilisieren, wurden diese nun durchgeführt.

Die Testkäufe wurden durch Jugendliche im Alter von 14 – 15 Jahren getätigt. Die Jugendlichen wurden von erwachsenen Begleitpersonen, welche sich im Hintergrund hielten, begleitet. Die Testpersonen kauften in den Läden Bier. Insgesamt wurden 41 Verkaufstellen im ganzen Kanton getestet.

Dabei wurde Jugendlichen in 14 Geschäften Bier ohne Rückfrage verkauft. In verschiedenen Läden wurde erstaunlicherweise der Ausweis der Jugendlichen verlangt und die alkoholischen Getränke trotzdem verkauft. Nachdem diese den Laden verlassen hatten, schritt die Kantonspolizei ein und machte das Verkaufspersonal auf den Fehler aufmerksam. Dabei wurde dem Personal die Verzeigung an das Verhöramt eröffnet.

Aufgrund dieses Resultates werden auch künftig sporadisch solche Testkäufe durchgeführt. Dabei werden auch Gastronomiebetriebe tangiert.


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Alkohol: Polizei testet Läden , vom 17. August

Zeig mir doch noch deinen Ausweis , vom 5. August


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Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 27.11.2007 - 09:46:00