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Tochter jahrelang vergewaltigt – Mildere Strafe für Täter

SG. Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Freiheitsstrafe für einen Vergewaltiger von acht auf sechs Jahre gemildert.

Der 52 Jahre alte ehemalige Chauffeur hatte seine Tochter und deren Freundin während Jahren sexuell missbraucht. Das Kantonsgericht bezeichnete das Verschulden des Mannes in seinem Urteil vom
Freitag als „ausserordentlich schwer“. Trotzdem wurde das Strafmass reduziert. Einige Taten könnten wegen des unklaren Zeitpunkts verjährt sein. Zudem erachtete das Gericht die Aussagen der Tochter als nur eingeschränkt glaubwürdig.

Freispruch gefordert
Die Berufungsverhandlung fand am vergangenen Montag ohne den Angeklagten statt, der sich aus gesundheitlichen Gründen dispensieren liess. Der Anwalt des 52-jährigen Schweizers forderte einen Freispruch. Der Staatsanwalt beantragte eine Bestätigung des Urteils der Vorinstanz.

Das Kreisgericht Werdenberg-Sargans hatte den ehemaligen Chauffeur Anfang 2008 der qualifizierten Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Der Mann soll zwischen 1989 und 1993 seine Tochter anfangs wöchentlich, später täglich im Schlafabteil seines Lastwagens, in der Wohnung oder in einem Kellerabteil vergewaltigt haben. Das Mädchen war zur Tatzeit zwischen sechs und zehn Jahre alt.

Mädchen jahrelang missbraucht
Auch bei einer gleichaltrigen Freundin der Tochter soll es immer wieder zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Laut Anklage hat der Mann die Mädchen auch gefilmt und anderen Männern angeboten. Der Missbrauch fand erst ein Ende, als sich die Eltern trennten und der Vater nach Zürich zog.
Der Verteidiger bestritt jegliche sexuellen Handlungen an der Tochter und deren Freundin. Die Tochter habe die Vorfälle erfunden, Aussagen immer wieder abgeändert und die Freundin beeinflusst.
Das Kantonsgericht stützte sich bei seinem Urteil auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten. Die Aussagen der Tochter taugten nur eingeschränkt als Beweise.

Mangelhafte Strafuntersuchung

Kritik äusserten die Richter an der Strafuntersuchung. So habe die Anklagebehörde es versäumt, gerade die schwersten Vorwürfe durch gezielte Befragungen und Abklärungen zeitlich genau festzulegen. Deshalb konnte für verschiedene Taten die Verjährung nicht ausgeschlossen werden. Als strafmildernd berücksichtigte das Kantonsgericht die kurz bevorstehende Verjährung auch der übrigen Taten. Ausserdem seien die sechs Jahre als Zusatz zu einer früheren Freiheitsstrafe von ebenfalls sechs Jahren zu betrachten,
schreibt das Gericht.

St.GallenSt.Gallen / 19.06.2009 - 17:05:05