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Tötungsdelikt – Entlassung aus Untersuchungshaft

Gränichen/AG. Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Oktober 2012 in Gränichen wurde einer der beiden Beschuldigten aus der Untersuchungshaft entlassen. Beide Beschuldigte stehen jedoch nach wie vor im Verdacht, am Tötungsdelikt beteiligt gewesen zu sein.

Nach den bis anhin getätigten Untersuchungen wurde der 48-jährige Schweizer, welcher seit dem 7. Oktober 2012 in Untersuchungshaft war, entlassen. Zwischenzeitlich ist die Beweissicherung im Wesentlichen abgeschlossen. Der Haftgrund der Kollusionsgefahr ist somit weggefallen und Fluchtgefahr besteht bei ihm keine. Der Beschuldigte wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen ihn besteht jedoch nach wie vor der dringende Tatverdacht, am Tötungsdelikt in Gränichen beteiligt gewesen zu sein.

<B>Eine Person noch in Untersuchungshaft</B>
Der 41-jährige Beschuldigte aus Bosnien Herzegowina, welcher am 16. Oktober 2012 festgenommen werden konnte, befindet sich aufgrund von Fluchtgefahr auch weiterhin in Untersuchungshaft. Auch gegen ihn besteht nach wie vor der dringende Tatverdacht, am Tötungsdelikt beteiligt gewesen zu sein. Über den Tathergang liegt nach wie vor keine klare und widerspruchsfreie Schilderung vor. Die Staatsanwaltschaft wird nun noch letzte Einvernahmen durchführen, die psychiatrischen Gutachten in Auftrag geben und danach das Vorverfahren voraussichtlich abschliessen.

<B>Opfer in Werkstatt erschossen</B>
Das 31-jährige Opfer wurde am 7. Oktober 2012 leblos in der Werkstatt im Erdgeschoss eines Hauses in Gränichen aufgefunden. Im Laufe der intensiven Untersuchungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen die beiden Beschuldigten, das Opfer erschossen zu haben.

AargauAargau / 26.06.2013 - 09:48:19