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Tötungsdelikt: Opfer erstickt und erschossen

Grenchen/SO.Im Rahmen der Ermittlungsarbeiten im Zusammenhang mit dem dreifachen Tötungsdelikt von Grenchen stehen die Todesursachen fest. Die drei vorläufig festgenommenen Personen befinden sich wieder auf freiem Fuss.

Die ersten umfangreichen Abklärungen durch das Institut für Rechtsmedizin (IRM) in Bern haben ergeben, dass zwei der drei Todesopfer durch ersticken ums Leben gekommen sind. Die dritte Person wurde mittels Faustfeuerwaffe erschossen. Die Tatzeit dürfte zwischen vergangenem frühen Freitagabend und kurz nach Mitternacht liegen.

Noch nicht geklärt werden konnte, ob dazu eine Pistole oder ein Revolver verwendet worden ist. Die entsprechenden Untersuchungen laufen; eine mögliche Tatwaffe konnte bis jetzt nicht gefunden werden.
Im Verlauf der Ermittlungen hatte die Kantonspolizei Solothurn insgesamt drei Personen vorübergehend festgenommen und befragt. Zwei von ihnen konnten innerhalb von 24 Stunden; eine weitere innerhalb von 48 Stunden wieder entlassen werden. Seit Mittwochabend sind keine Personen mehr in Gewahrsam.

Die Sonderkommission der Kantonspolizei Solothurn ermittelt in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft nach wie vor in alle Richtungen. Die im Zuge der aufwändigen Spurensicherung bisher gesicherten Spuren werden fortlaufend ausgewertet. Margrit Dubey (Mutter) wurde im Büro im Erdgeschoss, Pierre André Dubey und die Tochter Dania in der Wohnung aufgefunden. Im Büro konnte ein fünfstelliger EURO-Bargeldbetrag sichergestellt werden.

Die Umfeldabklärungen gestalten sich schwierig, weil das eine Opfer, Mutter Dubey diversen Aktivitäten nachgegangen ist und ein sehr grosses Beziehungsnetz pflegte. Sie war engagiert in Schenkkreisen, in einer Organisation namens «dr Club» und im Vertrieb von Bios Life Produkten. Daneben organisierte das Ehepaar Reiki-Veranstaltungen und versah das Hauswartsamt.

Ein weiteres Medienbulletin bezüglich des Tötungsdelikts wird zu gegebener Zeit, bzw. wenn neue Erkenntnisse vorliegen, verbreitet. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft ist weiterhin die Kantonspolizei die zentrale Anlaufstelle für Medienauskünfte.

Hinweise – die selbstverständlich vertraulich behandelt werden – sind erbeten an die Spezialnummer der Kantonspolizei Solothurn, Telefon 032 627 72 72, oder an jeden anderen Polizeiposten.

SolothurnSolothurn / 12.06.2009 - 14:57:02