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Tripartite Kommission fördert Lohndumping

St.Gallen. Der Gewerkschaftsbund des Kantons St.Gallen ist empört, dass die kantonalen Behörden Lohnabweichungen von bis zu 20 Prozent unter dem Referenzlohn künftig tolerieren wollen.

Damit unterlaufen sie die Bundesbestimmungen, die verhindern wollen, dass die Personenfreizügigkeit zu einem Lohndruck auf die einheimischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt.
Neuerdings lässt die Tripartite Kommission des Kantons St.Gallen Lohnabweichungen von bis zu 20 Prozent nach unten zu, wie Nationalrat Paul Rechsteiner letzte Woche bekannt gemacht hat. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission hatten sich vehement gegen diese viel zu grosse Toleranz gewehrt, waren aber unterlegen.
Der Gewerkschaftsbund protestiert gegen diesen Entscheid, denn er ist nichts anderes als eine Einladung zur Lohnsenkung und zur Lohndrückerei – auch in heimischen Betrieben. Der Kanton St.Gallen verstösst damit gegen ihren eigentlichen Auftrag: Lohndumping zu verhindern. Auch volkswirtschaftlich lässt sich dieser Entscheid angesichts der stark steigenden Krankenkassenprämien nicht rechfertigen.
Eine 20-prozentige Lohnunterschreitung ist mehr als stossend, denn die Statistiken zeigen, dass im Kanton St.Gallen jeder fünfte kontrollierte ausländische Betrieb, aber auch jedes zehnte einheimische Unternehmen zu tiefe Löhne zahlen. Der Gewerkschaftsbund fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, diesen haltlosen Entscheid umgehend rückgängig zu machen und sich an die Vorgaben des Gesetzes zu halten.

St.GallenSt.Gallen / 25.11.2009 - 10:16:12