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Überbauung Chrüzacker wird wie geplant realisiert

St.Gallen. Die Überbauung beim Chrüzacker wird wie geplant realisiert. Eine beim Kantonsrat eingereichte Interpellation kann daran nichts ändern.

Zwischen den Wohnhäusern der geplanten Überbauung auf dem Chrüzacker und dem Bundesverwaltungsgericht sei der Abstand zu gering, kritisiert eine im Kantonsrat eingereichte Interpellation. Aus Sicht der Regierung gibt es jedoch keinen Anlass, das Bauvorhaben zu stoppen und die Pläne der Wohnüberbauung zu ändern. Das Bauvorhaben basiert auf einem rechtsgültigen Gestaltungsplan und erfüllt sämtliche Auflagen.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt im westlichen Stadtzentrum St.Gallens auf dem Gebiet Chrüzacker zu stehen. Der Gerichtsneubau belegt den unteren Teil des Geländes; im oberen Teil werden Wohnbauten erstellt. Für beide Vorhaben wurde im Jahr 2004 unter der Leitung des kantonalen Hochbauamtes ein öffentlicher Architekturwettbewerb ausgeschrieben.

Die Wettbewerbsjury setzte sich aus Vertretern des Bundes, des Kantons, der Stadt St.Gallen sowie anerkannten Architekten aus dem In- und Ausland zusammen. Im November 2005 erkor die Jury einstimmig zwei Siegerprojekte – eines für das Bundesverwaltungsgericht und eines für die Wohnüberbauung – und empfahl diese zur Weiterbearbeitung.

Juryvorgaben gänzlich erfüllt
Die Ausarbeitung des Gestaltungsplans mit den besonderen Vorschriften für die Wohnbauten erfolgte in Zusammenarbeit mit Vertretern des kantonalen Hochbauamtes und der Stadtplanung St.Gallen. Dabei wurden die Vorgaben der Jury vollumfänglich berücksichtigt. Bei der Platzierung der Wohnbauten ging es darum, die Vorstellungen des Bundes als Bauherr des Bundesverwaltungsgerichtes sowie die Auflagen der städtischen Baubehörde zu berücksichtigen.

Insbesondere musste auf die unter Schutz stehenden Bäume im obersten Bereich des Grundstücks Rücksicht genommen werden. Sodann waren Vorgaben der Stadt über die Zufahrt von der Dufourstrasse her sowie bei der Erschliessung des öffentlichen Teils einzuhalten. All dies führte dazu, dass die Wohnhäuser teilweise näher an den Anbau des Bundesverwaltungsgerichtes zu stehen kommen als ursprünglich geplant.

Auch Projektänderungen am Gerichtsgebäude, wie die Erhöhung des Turms um fünf Meter, wirken sich aus. Überdies musste aus Rücksicht auf das Gerichtsgebäude das zu unterst geplante Wohnhaus etwas nach oben verschoben werden.

Nach wie vor sind es zehn Wohnbauten, die erstellt werden, obwohl die Jury eine grössere Anzahl empfohlen hatte. Sodann werden lediglich die beiden Häuser an der Dufourstrasse um ein zusätzliches Stockwerk erhöht. Bei den restlichen acht, also jenen im Bereich des Bundesverwaltungsgerichtes, wird die Geschosszahl nicht verändert. Sie entspricht dem Zonenplan (W3a).

Ende März 2007 wurden die beiden Gestaltungspläne für das Bundesverwaltungsgericht und die Wohnbauten gleichzeitig bei der Stadt St.Gallen eingereicht. Während des Auflageverfahrens gab es keine Einsprachen wegen des Abstandes der Wohnbauten zum Gerichtsgebäude, und auch in der Öffentlichkeit wurde keine Kritik laut.

Der Stadtrat legte den Gestaltungsplan Chrüzacker anschliessend dem Stadtparlament vor. Im September 2007 erliess das Stadtparlament den Gestaltungsplan einstimmig; es war die Rede von einer «städtebaulich vorzüglichen Überbauung». Das kantonale Baudepartement genehmigte ihn im März 2008. Das Bauprojekt ist nun bereit für die Eingabe an die Baubewilligungsbehörde.

Hochwertige Wohnqualität
Wie bei Bauprojekten nicht ungewöhnlich, wird der Gestaltungsplan heute, rund 16 Monate nach dem Erlass, unterschiedlich bewertet. Aus Sicht der Regierung gibt es jedoch keinen Grund, die Planung der Wohnüberbauung zu stoppen. Sie beziehungsweise die Versicherungskasse des Kantons als Bauherrin zieht nicht in Betracht, einzelne Wohnbauten im Bereich des Gerichtsgebäudes nicht erstellen zu lassen.

Abgesehen davon, dass eine derartige Projektänderung den Juryentscheid zu einem grossen Teil missachtete, würde die Wohnüberbauung dadurch ihren urbanen Charakter verlieren, die angestrebte Verdichtung käme nicht zustande. Eine entsprechende Projektänderung würde nicht zuletzt auch Kosten von einigen Millionen Franken verursachen.

Die Versicherungskasse des Kantons kommt mit dem Bauvorhaben dem Bedürfnis nach qualitativ hochwertigen, zentral gelegenen Mietwohnungen für Familien, Paare, Alleinstehende, ältere und jüngere Personen nach, ohne dabei eine übermässige Rendite zu erzielen.

St.GallenSt.Gallen / 03.04.2009 - 08:45:22