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Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den Entwurf für eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Vernehmlassung freigegeben. Mit dieser Teilrevision soll die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzes im Kanton gesetzlich neu geregelt werden.

Die Vorlage sieht die Schaffung einer einzigen kantonalen interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörde für Appenzell Ausserrhoden anstelle der heutigen zwanzig Vormundschaftsbehörden der Gemeinden vor. Die Vernehmlassung läuft bis zum 14. Januar 2011. Die Gesetzesrevision soll auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Das geltende Vormundschaftsrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 1912 praktisch unverändert geblieben. Die Bundesversammlung hat Ende 2008 einer umfangreichen Änderung des ZGB zum Erwachsenenschutz, zum Personenrecht und zum Kindesrecht zugestimmt. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2013 vorgesehen. Auf diesen Zeitpunkt hin müssen auch die Kantone ihre Ausführungsbestimmungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen.

Schaffung einer einzigen Fachbehörde
Das Bundesrecht legt fest, dass eine Fachbehörde für die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzes verantwortlich sein muss. Die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage sieht deshalb vor, in Appenzell Ausserrhoden eine einzige kantonale Fachbehörde (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) mit mindestens fünf Mitgliedern zu bilden.

Um dem Wunsch der Gemeinden nach einer regionalen Verankerung zu entsprechen, werden für die Mandatsführung drei lokale Stützpunkte geschaffen. Als Beschwerdeinstanz ist, wie bisher, das Verwaltungsgericht bzw. Obergericht (gemäss neuem Justizgesetz) vorgesehen.

Professionalisierung der Betreuung
Die aus mindestens fünf Personen bestehende Fachbehörde wird professionell geführt und interdisziplinär zusammengesetzt. Sie entscheidet erstinstanzlich über sämtliche behördlichen Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes.

Die neue Fachbehörde würde nach heutigen Zahlen rund 900 bestehende Massnahmen zu betreuen haben und für die Errichtung von jährlich rund 200 neuen Massnahmen besorgt sein. Mit diesen Fallzahlen lässt sich eine professionelle Behörde mit den notwendigen Sachkenntnissen aufbauen und betreiben.

Vorfinanzierung durch den Kanton
Die Nettokosten der Fachbehörde und der Mandatsführungszentren in der Grössenordnung von 6 Mio. Franken sollen vom Kanton vorfinanziert und von den Gemeinden aufgrund ihrer Einwohnerzahl getragen werden.

Die heute bei den Gemeinden im Vormundschaftswesen beschäftigten Mitarbeitenden sollen nach Möglichkeit in den neuen Strukturen weiter beschäftigt werden. Damit sollen das vorhandene Fachwissen weiterhin genutzt und die Konstanz in der Betreuung sichergestellt werden.

 

St.GallenSt.Gallen / 30.09.2010 - 08:04:17