• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Verkehrsunfall / Zeugenaufruf

St. Gallen SG. Am Sonntag, 10.02.2013, um 0740 Uhr, ereignete sich auf der Zürcher Strasse, Höhe Haus Nr. 234, ein Verkehrsunfall. Ein Automobilist fuhr auf der genannten Strasse stadteinwärts.

Angeblich sei ein entgegenkommendes Fahrzeug in Richtung, bzw. auf seine Fahrspur gefahren. Aus diesem Grunde reagierte der erstgenannte Fahrzeugführer mit einem Ausweichmanöver und steuerte sein Gefährt nach rechts, um eine Frontalkollision zu vermeiden. Im Anschluss daran verlor er die Herrschaft über seinen Personenwagen. Dabei überquerte er die Gegenfahrbahn und prallte gegen einen parkierten Personenwagen. Es entstand erheblicher Sachschaden. Beide Autos mussten abgeschleppt werden. Der verunfallte Autofahrer klagte über Schmerzen in der Schulter und am linken Fuss. Da der Unfallhergang unklar ist, werden Zeugen, insbesondere der entgegenfahrende Autofahrer gesucht, welche den Vorfall beobachten konnten. Diese werden gebeten sich mit der Stadtpolizei St. Gallen telefonisch in Verbindung zu setzen (071 224 60 00).

In rund der Stunde drei Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, welchen unter Drogeneinfluss gefahren waren

Sonntag, 10. Februar 2013, in der Zeit von 0930 – 1030 Uhr, führte die Stadtpolizei an der Rorschacher Strasse, im Raume Neudorf, eine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurde bei drei Personenwagenlenkern festgestellt, dass sie unter Einfluss von illegalen Drogen gefahren waren. Bei allen Autofahrern wurde die Blut- und Urinprobe angeordnet. Im Weiteren erfolgte die Abnahme der Führerausweise auf der Stelle, bzw. bei zwei ausländischen Lenkern die Aberkennung ihrer Fahrberechtigung für die Schweiz. Die fehlbaren Autolenker werden bei der zuständigen Untersuchungsbehörde zur Anzeige gebracht.

St.GallenSt.Gallen / 10.02.2013 - 18:15:55