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«Verletzt Souveränität der Kantone»

Appenzell. Englisch als erste Fremdsprache ist in Innerrhoden seit langem Tatsache - und das mit Erfolg. Droht dieser Errungenschaft nun das Ende?

Eine Landessprache als erste Fremdsprache statt Englisch, eine Entmündigung der Kantone in dieser Frage: Der Nationalrat will handstreichartig auf den Kopf stellen, was bisher galt. Lesen Sie dazu den Artikel zur Ausgangslage nach dem Nationalrats-Entscheid.

Carlo Schmid, stillstehender Landammann und Erziehungsdirektor in Appenzell Innerrhoden, nimmt im Gespräch mit appenzell24.ch Stellung zum neuesten Entscheid in der Frage über den Sprachunterricht an den Schulen.

Wie beurteilen Sie den Entscheid des Nationalrates als Innerrhoder Erziehungsdirektor?
Dieser Beschluss verletzt die Souveränität der Kantone. Der am 21. Mai 2006 von Volk und Ständen angenommene Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung verpflichtet die Kantone zur Harmonisierung des Schulwesens «im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen.» Kommt in diesen Bereichen keine Koordination zustande, «erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.» Der Beginn des Unterrichts in den einzelnen Fächern gehört nicht zum Regelungsgegenstand von Art. 62 Abs. 4 BV. Die Bundesverfassung verpflichtet die Kantone nicht zur Harmonisierung der Lehrpläne, sondern nur der Bildungsziele in den einzelnen Stufen. Daher kann der Bund in diesem Falle keinerlei Harmonisierung verlangen und auch nicht auf dem Wege der Bundesgesetzgebung erzwingen: die Kantone bleiben von Bundesverfassungs wegen frei, welche Fremdsprache sie wann einführen wollen.

Und wie lautet Ihre Einschätzung als ehemaliger Bildungspolitiker auf nationaler Ebene?
Auf nationaler Ebene kann ich nur wiederholen: das gegenseitige Verständnis zwischen der Deutschschweiz und der französischen Schweiz hängt nicht davon ab, dass Französisch als erste Fremdsprache in der Primarschule gelehrt wird. Es ist auch daran zu erinnern, dass bei uns in der Ostschweiz das Frühfranzösisch erst vor etwa 15 Jahren eingeführt worden ist. Ich glaube nicht, dass man behaupten kann, das Verständnis zwischen Deutsch und Welsch sei mangels Frühfranzösisch vorher schlechter gewesen als heute… Im übrigen wäre es überaus fahrlässig seitens der Bundesversammlung, wenn sie diesen Beschluss des Nationalrates durchziehen würde. Denn damit würde die Bundesversammlung ein Referendum provozieren, das den Sprachenfrieden unter den Eidgenossen bedeutend mehr belasten würde, als zum Beispiel das Vorausgehen Innerrhodens durch die Einführung des Frühenglischunterrichts. Und vermutlich wäre diese Abstimmung auch für jene Kreise, die das Frühfranzösisch im Sprachengesetz verankern wollen, nur kontraproduktiv: das Sprachengesetz würde in einem Referendum mit grösster Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

Wie schätzen Sie das Stimmungsbild im Ständerat ein? Sie kennen das amtierende Gremium ja noch aus nächster Nähe.
Ich glaube, dass der Ständerat die neue Bildungsverfassung nochmals sehr genau anschauen wird, die Kompetenzen der Kantone gestützt auf diese Verfassungsauslegung genau definieren wird und sich alsdann an die verfassungsmässige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich halten wird. Die Ständeräte werden in diesem Falle gewiss auch die Haltung ihrer Kantonsregierungen berücksichtigen.

Wie beurteilen Sie die bisher gemachten Erfahrungen in Innerrhoden als Pionier für das Früh-Englisch?
Das Frühenglisch ist in Innerrhoden nach wie vor eine Erfolgsgeschichte.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 22.06.2007 - 21:28:00