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Verstümmelung weiblicher Genitalien explizit verbieten

SG. Die Regierung begrüsst die vorgeschlagene Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches zum Verbot der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Die Regierung begrüsst die vorgeschlagene Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches zum Verbot der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dies schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an die Eidgenössische Kommission für Rechtsfragen.

Bis jetzt enthält das Schweizerische Strafgesetzbuch keine Bestimmung, die Verstümmelungen weiblicher Genitalien ausdrücklich unter Strafe stellt. Je nach Form der Verstümmelung wird aber damit der Straftatbestand der schweren oder einfachen Körperverletzung erfüllt. Mit der Einführung der genannten eigenständigen Strafbestimmung der Verstümmelung weiblicher Genitalien sollen die Anwendbarkeit des Gesetzes vereinheitlicht und damit einhergehende Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten behoben werden. Zudem wird die Sichtbarkeit des Verbots erhöht, was die Präventionsarbeit vereinfacht.

Arbeitsvergaben
Die Regierung hat Aufträge vergeben für Tiefbauarbeiten an der Kantonsstrasse Nr. 48, Waldkirch, Kreuzung Kochplatz.

Der Auftrag für Tiefbau-, Beton- und Belagsarbeiten an der Kantonsstrasse Nr. 48, Waldkirch, Kreuzung Kochplatz, geht für 538’300 Franken an die ARGE Kreisel Waldkirch, c/o Hagmann AG, 9200 Gossau.

St.GallenSt.Gallen / 27.05.2009 - 09:07:53