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Vom Vater vergewaltigt – Wahrheit auf dem Prüfstand

SG. Das Kantonsgericht St. Gallen hat heute den Fall eines mutmasslichen Vergewaltigers beurteilt.

Der Angeklagte soll seine Tochter und deren Freundin jahrelang sexuell missbraucht haben. Die Verhandlung fand ohne den 52-jährigen Schweizer statt.

Aus gesundheitlichen Gründen wurde er vom Prozess dispensiert. Der ehemalige Chaffeur, der vom Kreisgericht Werdenberg-Sargans im Januar 2008 wegen qualifizierter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, beantragte vor Kantonsgericht einen Freispruch. Die
Staatsanwaltschaft forderte die Bestätigung des erstinstanzlichen Entscheides. Das Urteil steht noch aus.

Zwischen 1989 und 1993 soll der Angeklagte seine Tochter anfangs wöchentlich, später täglich im Schlafabteil seines Lastwagens, in der Wohnung oder in einem Kellerabteil vergewaltigt haben. Das Mädchen war zur Tatzeit zwischen sechs und zehn Jahre alt.

Auch bei einer gleichaltrigen Freundin der Tochter soll es immer wieder zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Der Mann habe die Mädchen auch gefilmt und anderen Männern angeboten. Der Missbrauch fand erst ein Ende, als sich die Eltern trennten und der Vater nach Zürich zog.

Der Verteidiger bestritt vor Gericht weiterhin jegliche sexuellen Handlungen an der Tochter und deren Freundin. Die Tochter habe die Vorfälle erfunden, Aussagen immer wieder abgeändert und die Freundin beeinflusst. Er forderte einen gerichtlichen Augenschein an den mutmasslichen Tatorten.
Ausserdem stellte er auch das Glaubwürdigkeitsgutachten in Frage und verlangte eine erneute Befragung der Opfer.

Die Aussagen der Tochter seien grundsätzlich aussagetüchtig, sagte die Gutachterin vor Gericht. Die junge Frau sei aber empfänglich für suggestive Einflüsse. Die Erinnerungen des zweiten Opfers stufte sie in ihrem 76-seitigen Gutachten als glaubhaft ein.

Das Urteil des Kreisgerichts sei überzeugend, sagte die Untersuchungsrichterin. Die Aussagen der Opfer seien detailliert und von einer hohen Qualität. Für den Missbrauch komme niemand anderes in Frage, als der Vater. «Der Angeklagte hat seine Tochter nicht nur vergewaltigt, er war auch ihr Zuhälter», sagte sie. Mit
Psycho-Terror und massiven Drohungen habe er die Mädchen dazu gebracht, mit niemandem über die Übergriffe zu sprechen.

Der Mann lüge, wenn er behaupte, niemals eine Lastwagen mit Schlafabteil gefahren zu haben und die Freundin der Tochter nicht zu kennen. Bereits 1977 sei der Mann wegen Unzucht mit Kindern verurteilt worden, zitierte die Untersuchungsrichterin aus dem Vorstrafenregister des Angeklagten. Er habe sich
eines schweren Verschuldens schuldig gemacht, 8 Jahre Gefängnis seien angemessen.

Die beiden Zivilklägerinnen forderten erneut für die Tochter eine Genugtuung von 90’000 Franken, für die Freundin 70’000 Franken Genugtuung. Bereits das erstinstanzliche Urteil habe sich auf die Aussagen der Freundin gestützt, das Gutachten bestätige diese Auffassung.

St.GallenSt.Gallen / 15.06.2009 - 15:16:02