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Wassersportarten und Schiffs- und Bootsfahrten am Vierwaldstättersee wieder erlaubt

Wassersportarten und Schiffs- und Bootsfahrten am Vierwaldstättersee wieder erlaubt

Seit gestern Sonntag entspannt sich die Hochwassersituation laufend. Die Anrainerkantone um den Vierwaldstättersee haben deshalb beschlossen, dass private Schiffs- und Bootsfahrten sowie sämtliche weiteren Wassersportarten wieder erlaubt sind.

Aufgrund der akuten Hochwasserlagen (Gefahrenstufe 5) haben die Kantone rund um den Vierwaldstättersee mit einer Allgemeinverfügung sämtliche Schiffs- und Bootsfahrten sowie alle Wassersportarten für die Dauer von Samstag, 17. Juli 2021, bis und mit Montag, 19. Juli 2021, untersagt. Mittlerweile hat sich die Hochwassersituation leicht entspannt und es ist absehbar, dass mit dem weiteren Absinken des Wasserstands sowie aufgrund der stabilen Wetterlage demnächst auch die Gefahrenstufe reduziert wird.

Die Sicherheitsdirektorin des Kantons Nidwalden und ihre Amtskollegen aus Luzern, Obwalden, Uri und Schwyz sind aufgrund der positiven Entwicklung übereingekommen, das Verbot aller Wassersportaktivitäten auf dem See nicht zu verlängern. Die Massnahmen wurden weitgehend gut befolgt. Weiterhin ist allerdings erhöhte Vorsicht geboten, weil viel Schwemmgut im Vierwaldstättersee treibt. Es wird zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf dem See aufgerufen. Insbesondere sollen Wellenschläge am Ufer vermieden werden.

Kanton Uri Sicherheitsdirektion

UriUri / 19.07.2021 - 16:30:05