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Weichenstellungen in der Gesundheitspolitik

An ihrer Vorbereitungssitzung in Degersheim befasste sich die CVP-Fraktion schwergewichtig mit der Gesundheitspolitik.

Die Gesetze über die Pflegefinanzierung und über die Psychiatrieverbunde boten Gelegenheit zur vertieften Auseinandersetzung mit den aktuellen Weichenstellungen im St.Galler Gesundheitswesen. Die übrigen Geschäfte gaben wenig Anlass für Diskussion. Als Kantonsrichter nominiert wurde Dr.iur. Christian Schöbi, Vizepräsident des Kreisgerichts Rheintal.

Die CVP-Fraktion zeigte sich glücklich, dass ihr Präsident Beni Würth von den CVP-Delegierten mit grosser Überzeugung ins Rennen um den zweiten CVP-Sitz in der Regierung geschickt wurde. Der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona ist eine der prägenden Figuren im St.Galler Kantonsrat, er geniesst weit über die eigene Fraktion hinaus Wertschätzung und verfügt über die nötigen menschlichen und fachlichen Qualitäten für das anspruchsvolle Regierungsamt.

Orientalischer Basar bei der Pflegefinanzierung
Eines der wichtigsten Sachgeschäfte der Septembersession ist das Gesetz über die Pflegefinanzierung. Für die CVP ist grundlegend, dass es sich bei dieser Vorlage um ein Thema von grosser gesundheits- und finanzpolitischer Bedeutung handelt. Das neue KVG bringt Fortschritte, indem der Mittelstand wirksamer gegen das Grossrisiko «Pflegefall im Alter» abgesichert wird. In Anbetracht dessen und unter Berücksichtigung der CVP-Maxime «ambulant vor stationär» lehnt es die CVP-Fraktion ab, die Bezügerinnen und Bezüger von Spitex-Leistungen mit einem Selbstbehalt von 20% zu belasten. Die CVP-Fraktion unterstützt die Senkung auf 10%.

Auf Kritik in der CVP-Fraktion stiess, dass die Festlegung der Finanzierungsanteile von Kanton und Gemeinden zum orientalischen Basar verkam, statt sich am klaren Grundsatz zu orientieren, die Finanzierung derjenigen Instanz zuzuweisen, die auch die Steuerungs- und Entscheidungskompetenz innehat. Die CVP bedauert diesen finanzpolitischen Rückschritt, nachdem der Kantonsrat bei der letzten Totalrevision des Sozialhilfegesetzes bzgl. Aufgabenentflechtung noch eine klare Linie verfolgte.

Die CVP-Fraktion spricht sich gegen den Kommissionsantrag aus, den Kanton im stationären Bereich – einer klaren Gemeindeaufgabe – mit 80% der Kosten zu belasten. Die Verhandlungslösung zwischen der Regierung und den Gemeinden, die eine Aufteilung von 2/3 für den Kanton und 1/3 für die Gemeinden vorsah, beurteilt die CVP hingegen als sehr fairen Kompromiss, der Unterstützung verdient.

Weitere Belastungen des Kantons beeinflussen die Verzichtsplanung, was unter Umständen wieder die Gemeinden trifft. Zusatzlasten für den Kanton bedeuten aber auch, dass die nötige Steuerstrategie in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden kann – dies zum direkten Nachteil des Standorts St.Gallen.

Mangelnde Entflechtung in den Psychiatrieverbunden
Die CVP-Fraktion befürwortet die Stossrichtung des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde. Insbesondere die rechtliche Verselbständigung ohne Einbindung in die Spitalverbunde und die Berücksichtigung der sich verändernden Rahmenbedingungen (z.B. neue Spitalfinanzierung) werden begrüsst. Wenig glücklich ist die CVP mit der mangelnden Klärung der Führungsrollen. Die klare Zuweisung von politisch-strategischen, unternehmensstrategischen und operativen Rollen wird verletzt, indem die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes automatisch (!) dem neuen Verwaltungsrat vorsteht.

Die eben erst vom Kantonsrat beschlossene Lösung beim Verwaltungsrat des Zentrums für Labormedizin ist auch bei dieser Vorlage umzusetzen. Die neuerliche Diskussion zeigt die dringliche Notwendigkeit, endlich die vom Kantonsrat verlangte Klärung der Spielregeln bei der Führung von öffentlichen Betrieben des Kantons energisch anzugehen.

Demokratieabbau statt Effizienzgewinn im Kantonsrat
Der umfassende Bericht des Ratspräsidiums über die Tätigkeit des Kantonsrats enthält zahlreiche Punkte, die in der CVP-Fraktion zu Diskussionen Anlass gaben. So sieht die CVP-Fraktion zum einen keinen Bedarf an weiteren ständigen Kommissionen, zum anderen wünscht sie sich bei den nicht-ständigen Kommissionen aber eine flexiblere Handhabung bei der Festlegung der Kommissionsgrösse.

Auch wenn sich das Ratspräsidium mit einer abschliessenden Beurteilung noch zurückhält, ist für die CVP jetzt schon klar, dass sich die Argumente, die von den Befürwortern der Reduktion des Kantonsrats von 180 auf 120 Mitglieder ins Feld geführt wurden, nicht bewahrheitet haben. Es wurde weder Geld gespart, noch hat sich die Effizienz der Ratsarbeit verbessert oder wurde die Vorstossflut eingedämmt. Die CVP nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass sie mit ihrer Befürchtung richtig lag und der Abbau an Demokratie nicht im Geringsten durch Verbesserungen im Ratsbetrieb aufgewogen wurde.

Christian Schöbi als Kantonsrichter nominiert
Für die Nachfolge von Kantonsrichter Werner Grübel (CVP) nominierte die CVP-Fraktion Dr.iur. Christian Schöbi aus Altstätten. Der frühere Präsident des Bezirksgerichts Oberrheintal und heutige Vizepräsident des Kreisgerichts Rheintal verfügt über einen grossen beruflichen Leistungsausweis und über hervorragende Referenzen. Die CVP ist überzeugt, dass Christian Schöbi das Kantonsgericht in idealer Weise ergänzen wird.

Freie Schulwahl gefährdet bewährtes Zusammenspiel
Die weiteren Geschäfte gaben zu wenig Diskussion Anlass. Die Verfassungsinitiative «Freie Schulwahl auf der Oberstufe» lehnt die CVP-Fraktion klar ab. Das jetzige Zusammenspiel von öffentlichen und privaten Schulen im Kanton St.Gallen hat sich bewährt und soll nicht mit einem derart massiven Systemwechsel gefährdet werden.

 

St.GallenSt.Gallen / 13.09.2010 - 09:29:39