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Ylenia: «Blick» führt Leser in die Irre

Appenzell. Der «Blick» vertritt seine These eines zweiten Täters im Fall Ylenia munter weiter - und die Behörden dementieren scharf.

Vor wenigen Tagen hatte die Zeitung «Blick» eine Frau aus Herisau präsentiert, die Ylenia zusammen mit dem mutmasslichen Entführer von Aesch sowie gleich zwei weiteren Männern im weissen Kastenwagen gesehen haben will. Vorwürfe wurden laut, die Polizei habe diesen Hinweis nicht ernst genommen und daher nicht weiter verfolgt.

Unmissverständlich stellte die Kantonspolizei St.Gallen wenig später klar, dass sie dieser Zeugenaussage nachgegangen sei, die Darstellung sich aber als unwahrscheinlich herausgestellt habe. Die sichergestellten Spuren im Wagen deuten offenbar nicht auf weitere Personen hin. Und ein Mann, den die Herisauerin zweifelsfrei auf einem Foto wieder erkannt habe, hat laut der Kapo ein «200-prozentiges Alibi». Vieles spricht also dafür, dass sich die Zeugin – sicher ohne bösen Willen – schlicht irrt.

Verfahren eröffnet
Der «Blick» aber hält an der These vom unbekannten zweiten Mann fest. Einen Beleg dafür will die Zeitung in einer Erklärung des St.Galler Staatsanwalts Thomas Hansjakob gefunden haben. Dieser bestätigte, dass zwei Tage nach Ylenias Verschwinden ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet wurde. Aus dieser administrativen Massnahme auf einen weiteren Täter zu schliessen, ist allerdings spekulativ und abenteuerlich.

Das bestätigt nun auch Hansjakob persönlich in einer Stellungnahme. Die Meldung, es werde nach einem zweiten Mann gefahndet, sei falsch. Es sei zwar richtig, dass man ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet habe. «Ich habe aber der Journalistin in einem längeren Telefongespräch vom 6. September 2007 detailliert erläutert, dass die Eröffnung des Strafverfahrens gegen eine unbekannte Täterschaft dem Ziel gedient habe, eine mögliche Verwicklung Dritter in die Entführung nachzuweisen oder auszuschliessen». so Hansjakob. Ebenso deutlich habe er erklärt, «dass wir bis heute keine auch nur im Ansatz konkretisierten Hinweise auf eine solche Dritt-Täterschaft haben.»

Hansjakob stellt weiter klar, dass die Hinweise der Zeugin aus Herisau überprüft worden seien; man habe sie aber nicht in Einklang bringen können «mit anderen objektiven Ermittlungsergebnissen; dennoch laufen weitere Abklärungen. Der Staatsanwalt stellt fest: «Mit dem heutigen ‹Blick›-Artikel wird bewusst ein falscher Eindruck vermittelt.» Das sei aus zwei Gründen bedenklich: «Erstens werden unnötig Polizeikräfte für Abklärungen gebunden, die zur Zeit dringend benötigt würden, um den immer noch vorhandenen plausiblen Hinweisen nachzugehen. Zweitens werden bei den Angehörigen von Ylenia Hoffnungen geweckt, die keine reale Basis haben.»

Standard-Vorgehen
Auch die Aussage des Untersuchungsrichters Erich Feineis gegenüber dem St.Galler Tagblatt – «Eine Dritttäterschaft kann nicht absolut ausgeschlossen werden» – ist zu relativieren: Solange die Polizei die Vorkommnisse nicht restlos aufgeklärt hat, wird standardmässig der Satz ausgegeben, dass «nichts ausgeschlossen» werden kann; in keiner Weise deutet die Formulierung darauf hin, dass eine Dritttäterschaft wahrscheinlich ist. Und ebenso wenig stützt es die abenteuerliche Erzählung der Zeugin aus Herisau, für deren «Erlebnis» offensichtlich keinerlei Belege vorliegen.

Während die Spekulationen mangels neuen Erkenntnissen also ins Kraut schiessen, tut die Polizei im Hintergrund weiterhin ihre Arbeit. Dazu gehört die Auswertung des Materials aus von Aeschs Liegenschaft, das die spanischen Behörden den Schweizern zur Verfügung gestellt haben.


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Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 07.09.2007 - 10:57:00