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Zielsetzungen der Reorganisation

Speicher. Ein Initiativkomitee möchte, dass die Anzahl an Gemeinderatsmitglieder von elf auf sieben gesenkt wird.

Mit den beiden vorliegenden Initiativen möchte das überparteilich zusammengesetzte Initiativkomitee, bestehend aus Elisabeth Büche, Remo Eccher, Patrick Inauen, Damian Kaeser, Thomas Klingele, Richard Krayss, Adrian Künzli, Jörg Schoch, Ursula Schoch Hudovernik, Corinne Spiller und Thomas Widmer eine Teilrevision der Gemeindeordnung herbeiführen.

Einerseits soll die Gemeinde von einem vollamtlich angestellten Gemeindepräsidenten mit zeitgemässer Entschädigung geführt und die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder von elf auf sieben Mitglieder reduziert werden. Andererseits soll die Schulkommission nicht mehr vom Volk gewählt, sondern eine gemeinderätliche Kommission werden und der Schulpräsident oder die Schulpräsidentin Mitglied des Gemeinderates sein.

Stimmt das Stimmvolk der Teilrevision der Gemeindeordnung zu, tritt sie auf Anfang des auf die Abstimmung folgenden Kalenderjahrs in Kraft.

Einführung des Vollamtes für das Gemeindepräsidium
In den letzten Jahren haben die vielfältigen Aufgaben des Gemeindepräsidiums an Intensität gewonnen. Die Vertretung der Gemeinde nach aussen, das Standortmarketing sowie die Kontakte zur Wirtschaft und verschiedenen Behörden sind von zunehmender Bedeutung. Die Aufmerksamkeit der Medien und damit deren Betreuung ist intensiver geworden. Die Frage der regionalen Zusammenarbeit und deren Koordination wird künftig vermehrt Zeit beanspruchen. Nach Ansicht des Initiativkomitees ist aufgrund dieser Entwicklung sowie auf Grund der Grösse von Speicher die Schaffung eines Vollamtes (100% Pensum) für das Gemeindepräsidium unabdingbar. Die Aufgaben des Gemeindepräsidiums werden deshalb im geänderten Artikel 23 der Gemeindeordnung neu formuliert.

Der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin präsidiert mindestens zwei gemeinderätliche Kommissionen und ist ausserdem zuständig für Information, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing. In der Gemeindeordnung nicht erwähnt werden die vielfältigen Repräsentationsaufgaben des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin, welche grosses Engagement und zeitliche Präsenz erfordern.

Mit der Einführung des Vollamtes soll für die Suche künftiger Gemeindepräsidenten oder Gemeindepräsidentinnen eine Ausgangslage geschaffen werden, bei welcher die finanzielle Entschädigung den anspruchsvollen Aufgaben und der Verantwortung entspricht.

Reduktion der Zahl der Gemeinderatsmitglieder von elf auf sieben
Mit der Einführung des Vollamtes für das Präsidium soll gleichzeitig die Anzahl der Gemeinderäte reduziert werden. Dies bedingt, dass sich der Gemeinderat verstärkt auf seine strategischen Aufgaben konzentriert und die operative Tätigkeit an die Verwaltung delegiert. Die Gemeinderäte können sich dadurch vermehrt auf die Führung ihrer Verwaltungsbereiche und Kommissionen sowie auf die politische Tätigkeit konzentrieren. Erfahrungen anderer Gemeinden lassen erwarten, dass sich die Entscheidfindung bei sieben Gemeinderäten effizienter gestaltet als bei einer Zahl von elf.

Die Reduktion der Anzahl Gemeinderäte auf sieben soll übergangsmässig dadurch erreicht werden, dass zurücktretende Gemeinderäte während der laufenden Amtsdauer (2007-2011) erst dann ersetzt werden, wenn die Zahl der Mitglieder unter sieben gefallen ist.

Nach einem Rücktritt des Gemeindepräsidenten beziehungsweise der Gemeindepräsidentin würde jedoch auf alle Fälle eine Neuwahl ins Präsidium erfolgen. Ab den Gesamterneuerungswahlen 2011 werden sieben Sitze im Gemeinderat besetzt.

Entschädigung des Gemeindepräsidenten sowie der Gemeinderäte
Der zur Änderung empfohlene Artikel 23 der Gemeindeordnung sieht eine angemessene pauschale Entschädigung des Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin vor, welche in Anwendung der Kriterien der kantonalen Besoldungsverordnung vom 30. Oktober 2006 (bGS 142.211) innerhalb der Besoldungsstufe 14 dieser Verordnung durch die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde abschliessend festgelegt wird.

Die Besoldungsstufe 14 sieht eine jährliche Entschädigung zwischen 108’000 Franken und 147’000 Franken vor. (Die Besoldungsverordnung vom 30. Oktober 2006 wird im Kanton auf den 1. Januar 2008 Kraft gesetzt).

Die Teilrevision sieht zudem einen Systemwechsel bei der Entschädigung der Gemeinderäte vor (Pauschalentschädigung gegenüber Jahresentschädigung mit Sitzungsgeld). Dieser hat eine Änderung des Entschädigungsreglements zur Folge, welches vom Gemeinderat sinnvollerweise gleichzeitig wie die Teilrevision der Gemeindeordnung in Kraft gesetzt werden sollte.

Schulkommission als gemeinderätliche Kommission
Die Schulkommission soll eine gemeinderätliche Kommission und der Schulpräsident bzw. die Schulpräsidentin Mitglied des Gemeinderates sein. Auf diese Weise können Anliegen der Schulkommission direkt im Gemeinderat vorgebracht und erörtert werden. Diese Organisation entspricht jener von praktisch allen Ausserrhoder Gemeinden (ausser Trogen und Speicher). Sie soll das bisher gelegentlich unbefriedigende Nebeneinander zweier Behörden eliminieren, welche beide vom Volk gewählt werden, von denen aber nur der Gemeinderat finanzielle Kompetenzen hat und damit faktisch am längeren Hebel sitzt.

Im Weiteren wird damit verhindert, dass engagierte Leute einen Wahlkampf um einen Sitz in die Schulkommission führen müssen und sich bei einer Nichtwahl für weitere öffentliche Ämter nicht mehr zur Verfügung stellen.

Finanzielle Folgen der Reorganisation
Das Initiativkomitee geht davon aus, dass die Teilrevision der Gemeindeordnung eher geringfügige Mehrkosten zur Folge hat. Wenn die Anzahl Gemeinderatsmitglieder von elf auf sieben reduziert würde, können die für die heute zusätzlichen vier Mitglieder dieses Rates zu bezahlenden Entschädigungen gewissermassen neu verwendet werden.

Das Entschädigungsreglement unterliegt im übrigen dem obligatorischen Referendum (Artikel 10 lit. c Gemeindeordnung).

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 26.11.2007 - 14:20:00