• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Zulagen werden erhöht

AR. Schon kommendes Jahr sollen die Zulagen für Kinder und Ausbildung erhöht werden.

Das Departement Inneres und Kultur eröffnet die Vernehmlassung des «Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen». Bereits auf den 1. Januar 2008 werden die Kinder- und Ausbildungszulagen in Appenzell Ausserrhoden von gegenwärtig 190 Franken auf neu 200 Franken erhöht. Dies beschloss der Kantonsrat bereits zu einem früheren Zeitpunkt.

Das Gesetz legt die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen fest und bestimmt die Organisation und die Finanzierung der Leistungen. Mit dem Entwurf für ein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz sollen per 1. Januar 2009 auch die Ausbildungszulagen auf neu 250 Franken erhöht werden.

Dies entspricht den Ansätzen, wie sie der Bund vorschlägt. Auf die Einführung von Geburts- und Adoptionszulagen soll in Appenzell Ausserrhoden verzichtet werden. Die Wirkung einer einmaligen Geburts- und Adoptionszulage wird im Vergleich zu den anderen wiederkehrenden Kinder- und Ausbildungszulagen als sehr bescheiden beurteilt.

Neu haben aufgrund des Bundesrechts auch Nichterwerbstätige Anspruch auf Familienzulagen. Die Zulagen an Selbständigerwerbende, die von diesen vollumfänglich selbst finanziert werden müssten, sollen nicht mehr ausgerichtet werden.

Da in den allermeisten Fällen künftig mindestens einer der beiden Elternteile ohnehin Familienzulagen als Arbeitnehmender beziehen kann, wird davon ausgegangen, dass das Interesse an einer obligatorischen Familienausgleichskasse für Selbstständigerwerbende gering ist.

Hinzu kommt, dass auf Bundesebene Vorstösse hängig sind, die verlangen, dass auch Selbständigerwerbende künftig Anspruch auf Familienzulagen im Rahmen des Bundesrechts haben sollen. Es erscheint wenig sinnvoll, dieser Entwicklung vorzugreifen.

Ausgerichtet werden die Familienzulagen von der kantonalen Familienausgleichskasse, den AHV-Ausgleichskassen sowie den anerkannten Familienausgleichskassen. Neu ist im Interesse der Gesamtheit aller Arbeitgebenden ein Lastenausgleich unter allen im Kanton tätigen Familienausgleichskassen vorgesehen. Ohne Lastenausgleich droht ein starkes Ungleichgewicht bei den Beiträgen der Arbeitgebenden. Die dafür entscheidenden Faktoren der Lohnsumme und der Kinderzahl sind durch die einzelnen Kassen nicht beeinflussbar.

Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Kantone erlassen die Ausführungsbestimmungen dazu. Die Vernehmlassungsfrist zum «Kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familiezulagen» läuft bis zum 15. Februar 2008.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auch im Internet unter www.ar.ch/Vernehmlassungen abrufbar.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 29.11.2007 - 09:04:00